Fitness- & Gesundheitskurse

Fitness- & Gesundheitskurse

Freuen Sie sich auf ein tolles Kursprogramm unter hochqualifizierter Leitung mit möglicher Krankenkassenbezuschussung!

Hier finden Sie den aktuellen Kursplan:

Kursübersicht

Hier finden Sie unsere Übersicht zu den angebotenen Kursen. Für weitere Infos klicken Sie einfach auf das Bild.



Präventionskurs § 20

Primärpräventionsmaßnahmen der Krankenkassen sollen Sie als Versicherte motivieren und befähigen, etwas für Ihre Gesunderhaltung zu tun. Deshalb werden die Kurskosten mit mindestens 80% bezuschusst (max. 2x im Jahr) .
In Präventionskursen sollen Sie neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung erwerben und diese nach Ende der Maßnahmen selbstständig weiter anwenden und in den (beruflichen) Alltag integrieren. Dies wird in den Kursen selbst intensiv thematisiert.

Die Krankenkassen stellen Ihnen Primärpräventionskurse in den folgenden Handlungsfeldern zur Verfügung:
Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

 

Handlungsfeld Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

 

Handlungsfeld Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung (Progressive Relaxation, Autogenes Training - Grundstufe, Hatha Yoga, Thai Chi, Qigong)

 

Handlungsfeld Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums

 

Vor der Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung der Präventionskurse prüfen die Krankenkassen die Einhaltung der Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention. Dazu gehören u. a. die Qualifikation des Anbieters und die Wirksamkeit des Konzeptes. Die Mehrzahl der Krankenkassen hat die Zentrale Prüfstelle Prävention mit dieser Prüfung beauftragt.


Nicht gefördert werden:

  • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
  • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart
  • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen
  • Massagen
  • Maßnahmen von Anbietern, die ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten (z. B. Diäten, Nahrungsergänzungsmittel) haben
  • Maßnahmen, die den Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme, Formula-Diäten (Nahrungsersatz- oder –ergänzungsmitteln) sowie extrem kalorienreduzierter Kost propagieren
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